Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist es, innovative Geschäftsmodelle der Kunden und Partner zu fördern und zu begleiten - national und international - vorwiegend durch Beratung. Consulting und Beteiligung. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die der Erreichung und der Forderung ihres Hauptzwecks dienlich sind.