Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis und die Befreiungs von § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bauleitung und Baubetreuung sowie Instandsetzung von Gebäuden. Ankauf von unbebauten Grundstücken, Projektierung und Erstellung von eigenen Objekten und der Verwaltung sowie aller damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten. Ankauf von bebauten Grundstücken sowie Um- und Ausbau der auf diesen Grundstücken befindlichen Gebäuden und der Verwaltung sowie aller damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten. Verkauf von eigenen Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen.