Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb von Gaststätten aller Art sowie alle im weitesten Sinne damit verbundenen Geschäfte im Bereich der Gastronomie, der Erwerb gastronomischer Betriebe einschließlich des Immobilienerwerbs sowie die Übernahme von genehmigungsfreien Beratungsaufgaben, die mit dem Betreiben gastronomischer Betriebe zusammenhängen.