Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis und die Befreiung von § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder mit dem Prokuristen Jan Lorenz zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem der Prokuristen Günter Nikelowski oder Felix Streitenberger zu vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit dem Geschäftsführer Axel Möhrle
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind sämtliche Tätigkeiten eines Generalübernehmers. Dazu gehören der Erwerb und die Veräußerung von Grundvermögen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Ausgenommen sind Geschäfte, die einer Genehmigung gemäß § 34 c GewO bedürfen sowie erlaubnispflichtige Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes. Zur Erreichung dieser Zwecke ist die Gesellschaft befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu errichten oder zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Gegenstand des Unternehmens ist auch die alleinige Geschäftsführung und Vertretung der Kommanditgesellschaft in Firma QMP Generalübernehmer GmbH & Co. KG als deren persönlich haftende Gesellschafterin.