Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Verwaltung, Vermietung, Verpachtung oder Veräußerung sowie aller Geschäfte, die zur Erreichung dieses Gesellschaftszwecks erforderlich oder zweckdienlich sind, des Weiteren der Handel mit Baumaterial und Bauelementen und Handel mit Waren aller Art, des Weiteren die Übernahme von Komplementärfunktionen an Kommanditgesellschaften.