Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis und befreiung von § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Verwaltung, Vermietung, Verpachtung oder Veräußerung sowie aller Geschäfte, die zur Erreichung dieses Gesellschaftszwecks erforderlich oder zweckdienlich sind, des Weiteren der Handel mit Baumaterial und Bauelementen und Handel mit Waren aller Art, des Weiteren die Übernahme von Komplementärfunktionen an Kommanditgesellschaften.