Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Decken, Instandsetzen und Unterhalten von Dach-, Turm- und Wandflächen auf Schalung, Lattung oder sonstigen Unterkonstruktionen, das Ausführen aller funktionsbedingten Schichten von Flachdachdeckungen- und Flachdachabdichtungen, das Ausführen von Anschlüssen, Einfassungen, Ein- und Abdeckungen sowie von Dichtungen und Vorrichtungen zum Ableiten des Oberflächenwassers, das Abdichten von Bauwerken und Baustellen, sowie alle übrigen Arbeiten des Dachdeckerhandwerks.