Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Untersuchung und Kontrolle von Baustoffen mit entsprechenden Baustellenüberwachungen, die Erhebung und Verarbeitung von Informationen aus den Bereichen Wirtschaft, Industrie und Umwelt auf eigene und fremde Rechnung sowie die Erstellung und der Vertrieb geeigneter Software-Datenbanken und digitaler Kartenwerke für kommunale und industrielle Anwender und Ingenieurbüros.
Darüber hinaus werden zur Datengewinnung die Erkundungen von Altlasten sowie Stoff- und Materialprüfungen aller Art durchgeführt. Die Gesellschaft kann ferner im Auftrage lokale Netzwerke konzipieren und betreiben. Für die vorstehenden Zwecke werden alle erforderlichen Beratungsleistungen erbracht. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die den Gesellsohaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen können und/oder mit ihm im Zusanimenhang stehende Aufgaben übernehmen. Sie kann Zweigniderlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen