Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft kann nur ein Geschäftsführer bestellt werden, der Steuerberater ist. Ein Geschäftsführer, der diese Qualifikation nicht besitzt, kann die Gesellschaft nur mit einem anderen Geschäftsführer oder Prokuristen vertreten, der die Qualifikation als Steuerberater besitzt.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft sind alle Aufgaben im Bereich der wirtschafts- und steuerberatenden Berufe. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann andere Steuerberatungsgesellschaften erwerben oder sich an diesen beteiligen.