Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung und die Überwachung der Erstellung von wasserundurchlässigen Betonbaukörpern, die Sanierung undichter, bereits bestehender Baukörper (Beton- und Mauerwerksbau), sowie die Erstellung der notwendigen Sanierungskonzepte. Weiter gehen zum Gegenstand der Gesellschaft die mit den vorstehenden Tätigkeiten verbundene Nebenarbeiten, wie z. B. Fugendichtungs- und Belagsarbeiten.