Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Finanzbranche, insbesondere die Übernahme und Ausführung von Investor-Relation- und Public-Relation- Arbeiten im Vorfeld bzw. bei der Begleitung von Börsengängen von Unternehmen. Erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 34 c GewO sind hiervon ausgenommen. Betrieb von Informationsplattformen im Internet, u.a. für Technologie, Bergbau, Exploration u.ä.