Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist der Druck der Kopierdruck, der Offsetdruck, der Digitaldruck, die Verwendung digitaler Medien, der Werbeartikelvertrieb, die Beratung, der Handel, die Lagerhaltung und der Transport mit in diesem Zusammenhang stehenden Waren aller Art sowie alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.