Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Bau, Renovierung, Sanierung, Vermietung und Verpachtung sowie Verkauf von Gebäuden und baulichen Anlagen sowie der Handel mit erlaubnisfreien Waren/Gütern aller Art. Ferner die technologische, finanz- und betriebwirtschaftliche Beratung und die Begleitung von Unternehmen und Körperschaften bei der Vermarktung und dem Vertrieb von Produkten aller Art.
Gegenstand des Unternehmens ist nicht Bauträgertätigkeit, für die eine Genehmigung nach § 34 c GewO erforderlich ist.