Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung administrativer Arbeiten für verwandte und fremde Unternehmen sowie der Einkauf und der Weiterverkauf korrespondierender Handelsartikel. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller hiermit verbundener Rechtsgeschäfte befugt.