Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben eines landwirtschaftlichen Unternehmens. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft sich an anderen Unternehmen jeder Art und jeder Rechtsform beteiligen sowie die Geschäftsführung und persönliche Haftung bei Handelsgesellschaften übernehmen, soweit diese Gesellschaften ebenfalls nur landwirtschaftliche Tätigkeiten zum Gegenstand haben. Des Weiteren kann die Gesellschaft landwirtschaftliche Grundstücke erwerben, soweit diese von ihr selbst und von Beteiligungsunternehmen bewirtschaftet werden soll.