Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind jeweils zwei von ihnen gemeinschaftlich oder ein Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertretungsberechtigt. Es kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Es kann Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kauf und Verkauf von Yachten, Vermietung von Yachten, Handel mit Yachtausrüstung, Betrieb von Yachten, Organisation von Reisen, Planung und Organisation von Werbemaßnahmen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, insbesondere auch die Funktion einer persönlich haftenden Gesellschafterin in einer Kommanditgesellschaft übernehmen.