Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Der alleinige Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Handel mit und Bunkerung von Öl und verwandten Produkten, Betrieb einer Schifffahrtsagentur, Schiffsbefrachtung, Brokerage und andere Schifffahrtsgeschäfte jeglicher Art sowie hiermit zusammenhängende Geschäftsaktivitäten einschließlich des Erwerbs und der Verwaltung von Geschäftsanteilen an anderen Unternehmen