Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Alleinvertretungsbefugte Geschäftsführer sind ermächtigt, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Gegenständen aus Holz, Metall, Kunststoff und anderen Stoffen, insbesondere des Drogerie- und Parfümeriebedarfs. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben oder sich an solchen beteiligen. Sie kann sich mit der Wahrnehmung von Unternehmensfunktionen anderer Unternehmen betrauen lassen. Die Errichtung von Zweigniederlassungen, auch im Ausland, ist zugelassen.