Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kunst und Kultur. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Theaters und die Ausrichtung von Festspielen, die den Zweck haben,
musikalische, schauspielerische und sonstige kulturelle Darbietungen von hoher Qualität einer breiten Bevölkerungsschicht zugänglich zu machen. Die Gesellschaft setzt sich für kulturelle
Vielfalt ein und unterstützt Maßnahmen, die diesem Ziel dienen. Die Gesellschaft fördert darüber hinaus die kulturelle Bildung und Erziehung für Kinder und Jugendliche und vermittelt
diesen Theater- und Kulturangebote.