Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Anfertigung und Handel von Maschinen, technischen Einrichtungen sowie Druckluftanlagen im Wasserbau und im Bereich des Umweltschutzes. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die zur Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann Handelsgeschäfte betreiben, Gesellschaften erwerben oder sich an ihnen beteiligen.