Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausstattung von Film-, Fernseh- und Bühnenproduktionen mit allen dazugehörigen Arbeiten, die Herstellung und der Handel mit Bühnen - und Theatereffekten, die Pyrotechnik, der Requisitenverleih inklusive des Verleihs von Fahrzeugen und Waffen sowie der Dekorationsbau für Großveranstaltungen und Messen.