Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vorzunehmen
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung und Beteiligung an in- und ausländischen Unternehmen und deren Finanzierung; die Zusammenarbeit mit, die Geschäftsführung und Beratung und Erbringung anderer Dienstleistungen für Unternehmen, die Kreditnahme und Kreditgewährung an verbundene Unternehmen; die Gewährung von Sicherheiten für Verbindlichkeiten und andere Verpflichtungen für verbundene Unternehmen; Erwerb, Unterhaltung und Veräußerung von Vermögenswerten, eingeschlossen dingliche Rechte; Erwerb, Unterhaltung und Veräußerung von gewerblichen Schutzrechten und geistigem Eigentum; alles auszuführen was zum Vorstehenden in seinem weitesten Sinne gehörig und zweckdienlich ist.