Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit regenerativen Energien sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten, insbesondere der Handel von Strom als Regelenergie. Die Gesellschaft ist berechtigt, Hilfs- und Nebengeschäfte sowie alle Rechtsgeschäfte und Dienstleistungen vorzunehmen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann sich zu diesem Zweck an anderen Unternehmen beteiligen.