Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Herstellung, die Verarbeitung und der Handel mit landwirtschaftlichen Produkten sowie die Erbringung landwirtschaftlicher und außerlandwirtschaftlicher Dienstleistungen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich auch an solchen Unternehmen beteiligen, insbesondere in der Funktion der persönlich haftenden Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft.