Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel und Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; Errichtung von Gebäuden für eigene und fremde Rechnung; Durchführung von Erschließungsmaßnahmen für eigene und fremde Rechnung; Verwaltung von Immobilien; An- und Vermietung von Immobilien aller Art; An- und Verpachtung von Immobilien aller Art; die Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte; die wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremden Namen für fremde Rechnung.