Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung und Betreuung von Unternehmen bei der Lösung von betriebswirtschaftlichen und informationstechnologischen Aufgaben, die Entwicklung und Verbesserung von Methoden und Verfahren zur Lösung solcher Aufgaben und alle damit zusammenhängenden Leistungen der Unternehmensberatung, soweit diese keine gesonderten Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen.