Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung, die Vermittlung und der Vertrieb von Erzeugnissen des LEKKERLAND-Sortimentes, insbesondere auch von Waren, die unter dem Warenzeichen "LEKKERLAND" vertrieben werden, in dem Raum Berlin sowie die Beteiligung an und die Geschäftsführung von Großhandelsunternehmen der Süßwaren- und Sprituosenbranche. Die Gesellschaft darf auch die Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung von Großhandelsfirmen übernehmen, die insbesondere Waren des LEKKERLAND-Sortimentes vertreiben.