Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer sind ermächtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an Gesellschaften zur Energie/Wärmegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Biogasanlagen und Pellets Center), die Übernahme der Geschäftsführung und die Übernahme der unbeschränkten Haftung, die Verwaltung von Vermögenswerten, die Beteiligung an anderen Gesellschaften aller Art als Treuhänder sowie die treuhänderische Übernahme von Rechten, Vermögensgegenständen aller Art und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte. Des Weiteren ausgeschlossen ist jede Vermögensverwaltung im Rahmen des § 1 KWG.