Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Treuhand, Verwaltung, Testamentsvollstreckung, Stiftungsverwaltung von nichtrechtsfähigen Stiftungen und rechtsfähigen Stiftungen sowie weitere Dienstleistungen, die in der Treuhandbranche üblich sind. Sie ist zu allen Geschäften berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens direkt oder indirekt zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf zu diesem Zweck auch Tochtergesellschaften und Niederlassungen gründen und sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke, Lizenzen, Patente, Marken und technisches Know-how erwerben.