Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer einzeln vertreten, wenn er alleiniger Geschäftsführer ist oder wenn die Gesellschafter ihn zur Einzelvertretung ermächtigt haben. Im Übrigen wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsführern kann die Befugnis verliehen werden, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Einrichtungsgegenständen und Baustoffen aller Art sowie die Planung von Gebäuden, Außenanlagen und Inneneinrichtungen. Gegenstgand des Unternehmens ist ferner die Geschäftsführung anderer Unternehmen und die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin