Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Gesamtvertretungsberechtigung kann angeordnet werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung, Erwerb von diesbezügl. Betriebsvermögen, Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung an Unternehmen mit dem Gesellschaftszweck: Vertrieb und Energieberatung bezüglich erneuerbarer Energien und anderer Energietechniken.