Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Beratung und Sanierung von Unternehmen im Inland sowie im Ausland und darüber hinaus die Beschaffung von Finanzmitteln für solche Unternehmen, die beraten oder saniert werden.
2. Die Gesellschaft darf sämtliche Hilfs- und Nebengeschäfte tätigen, die den Gesellschaftszweck zu fördern dienlich sind. Sie kann in anderen Gesellschaften als Komplementärin oder geschäftsführende Kommanditistin die Geschäftsführungsbefugnis übernehmen.