Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, der Bildung und Erziehung durch den Betrieb von Kindertagesstätten und Kinderkrippen. Sie verwirklicht diesen Zweck durch eine möglichst familienähnliche Erziehung, Bildung und Betreuung der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen mittels einer möglichst engen persönlichen Bindung der Kinder und Jugendlichen an die jeweilige Pflegeperson in den der Pflegeperson fest zugewiesenen Räumlichkeiten und durch zusätzliche familienunterstützende Maßnahmen und kinderfördernde Aktivitäten. Die Gesellschaft kann fern alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. In diesem Rahmen kann sie sich an anderen Einrichtungen beteiligen oder andere Einrichtungen übernehmen.