Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung und Organisation im Rechnungswesen, Aufbau und Durchführung von Forderungsmanagement, Personalbuchhaltung, Projekt und Interimsmanagement mit eigenem und fremden Personal sowie Begleitung von Change-Management, erlaubnisfreien Handel mit Produkten aller Art sowie die Durchführung aller Handlungen, Maßnahmen und Geschäfte, die mit dem vorbezeichneten Gegenstand in unmittelbarem Zusammenhang stehen.