Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export mit Waren aller Art - ausgenommen erlaubnispflichtige Waren - insbesondere Garten- und Parkmöbel sowie Einrichtungen und Ausrüstung von Garten- und Parkanlagen mit diesen Gegenständen einschließlich Freizeitgeräten und -anlagen, und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmungen zu beteiligen und Zweigniederlassungen an anderen Orten zu errichten. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, sich als persönlich haftende Gesellschafterin an Personengesellschaften zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen.