Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Übernahme von Berater- und Gutachtertätigkeiten zur Abfall- und Gefahrgutentsorgung, die Durchführung oder die Vermittlung von Dienst- und Serviceleistungen hierzu, der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art sowie alle im obigen Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger.