Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Ausübung des Malerhandwerkes mit allen damit im Zusammenhang stehenden Lieferungen und Leistungen sowie die allgemein üblichen Nebenleistungen. Der Handel mit Einrichtungsgegenständen des Wohnbedarfs und Lieferungen und Leistungen von solchen für Wohnungen, Wohn- und Geschäftsgebäuden sowie den erlaubnisfreien Warenhandel.