Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist - mit Ausnahme gesetzlich genehmigungsbedürftiger Tätigkeiten - die An- und Vermietung von Immobilien, die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Immobilien, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Darlehen sowie die Verwaltung von Haus- und Grundbesitz aller Art. Ausdrücklich nicht umfasst ist der Grundstückshandel und die Durchführung von Erschließungs- und Bauträgermaßnahmen für eigene und fremde Rechnung sowie die Vermittlung von Versicherungen.