Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist es, durch Stimulierung und Förderung von technologieorientierten Unternehmensgründungen und andere geeignete Maßnahmen Impulse für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Region zu geben. Hierfür sollen insbesondere die in der Region vorhandenen Forschungs- und Technologiepotentiale als Quelle für neue Produkte und Dienstleistungen erschlossen und damit neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Dies kann insbesondere geschehen durch:
a) den Bau und den Betrieb von Innovations- und Technologiezentren,
b) Ansiedlung von technologieorientierten Unternehmen in einem Innovations- und Technologiezentrum,
c) die Betreuung von Unternehmensgründern in allen Gründungsfragen, d) die Unterstützung vorhandener und neu gegründeter, technologieorientierter Unternehmen bei allen Fragen der Existenzsicherung und Erweiterung,
e) Förderung überbetrieblicher Kooperationen.
Die Gesellschaft kann zur Errichtung und zum Betrieb von Technologie- und Innovationszentren Grundstücke erwerben, pachten und erschließen. Eine Verwertung für andere Zwecke als die Errichtung und den Betrieb von Technologie- und Innovationszentren ist nicht zulässig.