Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Vermittlung von Transporten, insbesondere im Bereich Schiene, Straße und Schiffahrt, das Lagern und Umschlagen von Gütern aller Art, die Übernahme von Agenturen sowie alle Geschäfte, welche mit den vorbezeichneten Bereichen im Zusammenhang stehen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Handel mit Waren jedweder Art, ausgenommen erlaubnispflichtiger Waren, sowie die Vermittlung von Handelsgeschäften. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, im Rahmen des Absatzes 1. Zweigniederlassungen zu errichten, Beteiligungen anderer Gesellschaften zu erwerben, deren Vertretung zu übernehmen, sowie alle Maßnahmen zu treffen, die sie zur Förderung des Gesellschaftszweckes für geeignet oder angemessen erachtet.