Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind die Gründungen von Handelsvertretungen sowie der Vertrieb von Investitionsgütern und Ingenieurleistungen. Die Gesellschaft kann auch mit Wirtschaftsgütern jeder Art handeln und Dienstleistungen aller Art erbringen. Sie darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können.