Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen in der Betreuung und Verwaltung von Laboratorien und anderen Einrichtungen ähnlicher Art, der Diagnostik und Untersuchung, sowie ferner die Vermietung und Verpachtung von Arztpraxen, medizinischen Geräten und Praxiseinrichtungen, sowie der Handel mit Waren aller Art, außer mit genehmigungspflichtigen, sowie der Erbringung von Dienstleistungen im weitesten Sinne im Bereich nicht genehmigungspflichtiger Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben und zu vertreiben, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten und einer Gesellschaft gleichen oder ähnlichen Geschäftszwecks als Komplementärgesellschaft zu dienen.