Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Durchführung sämtlicher Straßen- und Tiefbauarbeiten. Planung tiefbautechnischer Art für eigene und fremde Rechnung. Ingenieurarbeiten jeglicher Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, den Geschäftsbetrieb auf alle ähnlichen Geschäfte auszudehnen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Sie kann zu diesem Zweck andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten.