Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Handel mit Baumschulartikeln, Land- und forstwirtschaftlichen Pflanzen, Gartenzubehör und sonstigen Handelsgütern. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen jeder Rechtsform beteiligen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die geeignet sind, den Unternehmensgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu fördern.