Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung von Firmen des Baustoffhandels, insbesondere die Beteiligung als Komplementärin an der Kommanditgesellschaft in Firma Carl Bremer (GmbH u. Co.) sowie die Geschäftsführung dieser Firma. Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Firmen oder Gesellschaften beteiligen, die Geschäftsführung anderer Firmen übernehmen oder sonst Verwaltungen durchführen.