Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Garten- und Landschaftsplanung und -beratung sowie die Durchführung von Garten- und Landschaftsbauarbeiten, der Handel mit Baumschulwaren und Gartencenterartikeln sowie die Durchführung von Seminaren für die Gartenbaubranche, schließlich auch die Beteiligung an branchengleichen Unternehmen.