Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Verwaltungen von Wohnungseigentumsanlagen von Grundstücken und Gebäuden, sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden.