Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die unternehmensberatende Begleitung landwirtschaftlicher Betriebe, die betriebswirtschaftliche Sanierungsberatung landwirtschaftlicher Betriebe, die Übernahme der Geschäftsführung und Liquidation solcher Betriebe einschließlich des Erwerbs und der Veräußerung von Beteiligungen an landwirtschaftlichen Betrieben.