Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von schalldämmenden Einrichtungen für Heizungen, Lüftungen und Maschinenanlagen. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland unter der gleichen oder unter besonderer Firma Zweigniederlassungen errichten sowie sich auch an anderen Unternehmen beteiligen. Sie kann ferner branchenähnliche Unternehmungen, Grundbesitz, Patente und Lizenzen erwerben und alle Rechtsgeschäfte vornehmen, die im Interesse der Gesellschaft liegen. Insbesondere ist sie befugt, als Komplementärin in eine Kommanditgesellschaft einzutreten.