Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und Strukturierung von Beteiligungs-, Leasing- und Finanzierungsmodellen, nicht jedoch deren Finanzierung. Weiterhin die Anschaffung sowie die Vermietung und Verpachtung von mobilen und immobilen Investitionsgütern aller Art, u. a. auch im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr, die Veräußerung dieser Güter sowie die Beratung bei Investitionen und die Vermittlung derartiger Geschäfte mit Ausnahme erlaubnispflichtiger gemäß § 34 c GewO. Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, anderer Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art sowie die Beteiligung an Leasinggeschäften.